TIPPGEBERPRÄMIE
"Wir belohnen Ihre Unterstützung"
Sie kennen jemanden, der in nächster Zeit eine Immobilie verkaufen möchte?
Allein dafür, dass Sie den Kontakt zwischen dem Verkäufer und uns herstellen, erhalten Sie von uns eine Tippgeberprämie, sobald die Immobilie über uns vermittelt wurde.*
Damit die Tippgeberprämie gerechtfertigt ist, muss es sich um einen „echten“ Tipp für uns handeln. Ein „echter“ Tipp für uns bedeutet:
1. Die Wohnung, das Haus oder das Grundstück ist uns noch unbekannt.
2. Die Wohnung, das Haus oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, zum Beispiel mit Anzeigen im Internet oder Zeitungen.
3. Sie schließen eine Tippgebervereinbarung mit uns, in der wir Ihren Anspruch auf die Tippgeberprämie bestätigen.
Die Höhe der Tippgeberprämie richtet sich am Verkaufserlös.
Für nähere Informationen sprechen Sie uns einfach an! Hier kontaktieren!
Sie kennen jemanden, der in nächster Zeit eine Immobilien-Finanzierung realisieren möchte?
Allein dafür, dass Sie den Kontakt zwischen dem Darlehensnehmer und uns herstellen, erhalten Sie von uns eine Tippgeberprämie, sobald die Finanzierung über uns vermittelt wurde.*
Damit die Tippgeberprämie gerechtfertigt ist, muss eine Tippgebervereinbarung mit uns geschlossen werden, in der wir Ihren Anspruch auf die Tippgeberprämie bestätigen.
Die Höhe der Tippgeberprämie richtet sich am Darlehensbetrag.
Für nähere Informationen sprechen Sie uns einfach an! Hier kontaktieren!
*Ausschlaggebend sind die Bedingungen unserer Tippgebervereinbarung, welche zwischen Ihnen und uns geschlossen wird.