TIPPGEBERPRÄMIE

"Ihr kompetenter Partner für den Kauf und Verkauf von Immobilien aller Art!"

TIPPGEBERPRÄMIE

"Wir belohnen Ihre Unterstützung"

Sie kennen jemanden, der in nächster Zeit eine Immobilie verkaufen möchte?


Allein dafür, dass Sie den Kontakt zwischen dem Verkäufer und uns herstellen, erhalten Sie von uns eine Tippgeberprämie, sobald die Immobilie über uns vermittelt wurde.*

Damit die Tippgeberprämie gerechtfertigt ist, muss es sich um einen „echten“ Tipp für uns handeln. Ein „echter“ Tipp für uns bedeutet:
1. Die Wohnung, das Haus oder das Grundstück ist uns noch unbekannt.
2. Die Wohnung, das Haus oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, zum Beispiel mit Anzeigen im Internet oder Zeitungen.
3. Sie schließen eine Tippgebervereinbarung mit uns, in der wir Ihren Anspruch auf die Tippgeberprämie bestätigen.

Die Höhe der Tippgeberprämie richtet sich am Verkaufserlös.

Für nähere Informationen sprechen Sie uns einfach an! Hier kontaktieren!

Sie kennen jemanden, der in nächster Zeit eine Immobilien-Finanzierung realisieren möchte?


Allein dafür, dass Sie den Kontakt zwischen dem Darlehensnehmer und uns herstellen, erhalten Sie von uns eine Tippgeberprämie, sobald die Finanzierung über uns vermittelt wurde.*

Damit die Tippgeberprämie gerechtfertigt ist, muss eine Tippgebervereinbarung mit uns geschlossen werden, in der wir Ihren Anspruch auf die Tippgeberprämie bestätigen.
Die Höhe der Tippgeberprämie richtet sich am Darlehensbetrag.

Für nähere Informationen sprechen Sie uns einfach an! Hier kontaktieren!

*Ausschlaggebend sind die Bedingungen unserer Tippgebervereinbarung, welche zwischen Ihnen und uns geschlossen wird.

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Bedingungen der Aktion Vermittlung von Mehrfamilienhäusern – Käuferzuschlag nach spätestens 10 Tagen:

Nach einer Begehung Ihres Mehrfamilienhauses bewerten wir dieses mit Hilfe unserer Sachverständigen. Sofern wir uns mit Ihnen auf Basis dieser Preiseinschätzung auf einen Vermittlungsauftrag einigen können, werden wir für Ihr Mehrfamilienhaus nach spätestens 10 Tagen einen Käuferzuschlag erhalten haben. Im Anschluss wird ein Notartermin vereinbart, welcher maximal vier Wochen in der Zukunft liegt. Sollten wir Ihnen nach spätestens 10 Tagen keinen Kaufinteressenten nachweisen oder der Notartermin von Seiten des Kaufinteressentens storniert werden, erhalten Sie von uns eine Entschädigungsleistung in Höhe von 10.000.- Euro!*

*Ausgenommen ist eine Absage oder eine Verschiebung des Notartermins durch den Kaufinteressenten oder des Notariats aus Gründen, welche wir nicht zu verantworten haben, wie zum Beispiel Krankheit etc. Sollte dieser Fall eintreten, wird der Notartermin innerhalb von weiteren vier Wochen nachgeholt oder innerhalb weiterer 10 Tage ein Ersatzkaufinteressent für Ihr Mehrfamilienhaus durch uns vermittelt, andernfalls erhalten Sie die Entschädigungsleistung in Höhe von 10.000.- Euro.

Schnell sein lohnt sich! Jetzt einfach ausfüllen und profitieren:

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